Leider ist die Jagd selbst in unserem Naturschutzgebiet für Vögel nicht von den Verboten der Schutzgebietsverordnung ausgenommen. Das ist sehr problematisch für die Vögel, die hier rasten wollen auf ihrem anstrengenden Zug.
Besonders schlimm sind sogenannte Gesellschaftsjagden, bei denen mehrere Dutzend Jäger das Schutzgebiet regelrecht umzingeln, ihre Jagdhunde in den Kessel treiben und dann auf alles schießen, was in Panik versucht zu fliehen.
Es ist schwer zu verstehen, wie so eine "Kesselschlacht" eine legale Jagdpraxis in einem Naturschutzgebiet sein kann.
Im Juli 2013 und im Mai 2016 wurden aber sogar unsere Nonnengänse während der Schon- und Brutzeit von Jägern getötet.
Das stellt auch nach dem Jagdgesetz ein Tabu dar und gilt als "Jagdwilderei". Beide Male fanden die Jäger Mittel und Wege, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Wer sich so verhält, stellt eine Ausnahme unter den Jägern dar.
Gute Jäger nehmen Rücksicht auf alle wilden Tiere in einem Naturschutzgebiet.
Einem Nachbarn ist es mit Hilfe des BUND gelungen, sein privates Grundstück neben dem Schutzgebiet jagdlich befrieden zu lassen. Ein privater Landeigentümer hat das Recht auf Befriedung seiner Flächen, wenn die Tötung wilder Tiere auf seinem Land gegen sein Gewissen verstößt.