Liebe Natur- und Tierschützer,
ein großer Jagdhund und ein Jagdterrier zerbeißen seit drei Tagen ganze Familien unserer Nonnengänse mit ihren Küken.
Vor drei Jahren führte der Jagdpächter im Naturschutzgebiet am Welter Bach eine Treibjagd auf unsere Nonnengänse durch und zahlte dafür eine Strafe von 1.800 EUR.
Die Weide unserer Gänse im Naturschutzgebiet wurde mehrfach von Jagdhunden aufgesucht. Viele Gänsefamilien wurden ganz oder teilweise ausgelöscht.
Seither haben die Gänse Angst vor dieser Weide und weichen auf eine Weide unmittelbar neben dem Naturschutzgebiet aus.
Auf dieser neuen Weide starben jetzt wahrscheinlich etwa 30 Nonnengänse - Eltern und Jungtiere. Die Weide ist übersät mit blutigen Federn an den Rissstellen.
Die Jungtiere wurden zumeist direkt gefressen, die Eltern wurden von den Jagdhunden auf Befehl ihres Herren zu ihm apportiert.
Wir haben am Samstag drei kleine Gössel direkt auf der Grenze zum jagdlich befriedeten Gebiet von Helmut Hielscher gefunden.
Offensichtlich hat der Hund den Küken auf der Flucht aus der Weide nachgestellt und sie noch im befriedeten Gebiet vor unserem Schutzzaun getötet.
Auf einem unserer Fotos ist ein Trittsiegel von dem großen Jagdhund zwischen seinen Opfern zu sehen.
Was die Jäger hier tun, ist perfide. Erst verjagen sie die Gänse aus ihrer Weide im Naturschutzgebiet, dann hetzen sie ihre Hunde an ihrer neuen Zuflucht auf sie.
Die Hunde kommen von einem benachbart gelegenen Bauernhof angerannt. Die Gänse stieben in Panik auf. Das ist von vielen Zeugen mehrfach beobachtet worden.
Alle die nicht fliegen können oder versuchen, die Jungen zu verteidigen, werden zerbissen.
Der Bauer will nicht, dass sie sein Gras fressen und lehnt unser Angebot ab, dass wir den Schaden ( < 100 €) freiwillig bezahlen.
Mit Blick auf die Erlebnisse, die wir seit drei Jahren mit unseren Jägern haben, entsteht der Eindruck, dass Jäger am Welter Bach
einen regelrechten Krieg führen gegen unschuldige kleine Wesen, die Gras fressen.
Nonnengänse sind geschützt. Sie gehören nicht zu den jagdbaren Arten. Es ist auch nach den Gesetzen der Jäger selbst nicht erlaubt, Elterntiere zu töten, die Junge führen.
Der Bauer, der die beiden Jagdhunde ganz offensichtlich in die Weide führt, ist selber Jäger und sogar ein Funktionär der Jäger in unserem Jagdrevier.
Bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen um Schutz für die Wildgänse am Welter Bach.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Groß
Der Kreis Coesfeld spricht mit Datum vom 21.03.2016 die Befriedung für ein zwei Hektar großes Grundstück am Welter Bach aus - zwei Jahre nach der Antragstellung ist es die erste jagdliche Befriedung im Kreis Coesfeld.
Die BUND-Ortsgruppe Dülmen gibt dazu eine Presseerklärung:
Im Kreis Coesfeld wurde die erste jagdliche Befriedung ausgesprochen. Die betreffende Fläche gehört den Brüdern Helmut und Uwe Hielscher. Die zwei Hektar große Fläche befindet sich angrenzend an das Naturschutzgebiet Welter Bach bei Dülmen.
Im Juli 2013 beging der Jagdpächter Jagdwilderei an nicht jagdbaren Nonnengänsen in dem Naturschutzgebiet Welter Bach bei Dülmen. Die Gänse führten zu dieser Zeit noch ihre Jungen. Diese Gänse brüten auf Inseln in den Teichen auf dem Gelände von Helmut und Uwe Hielscher.
Die Jäger zahlten an das Verwaltungsgericht in Münster eine Geldstrafe von 1.800 EUR. Dieses Geld war an den Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) zu entrichten. Die Ortsgruppe Dülmen, die das Schutzgebiet betreut, hat den Betrag erhalten. Die Brüder Helmut und Uwe Hielscher haben nach § 6a des neuen Jagdgesetzes (Umsetzung eines Urteils des EU-Gerichtshofes für Menschenrechte in deutsches Recht) einen Antrag auf jagdliche Befriedung ihres benachbarten Grundstücks gestellt. Nur natürliche Personen im juristischen Sinne haben das Recht, einen solchen Antrag zu stellen. Ein Verein wie der BUND (juristische Person) darf das nicht.
Der BUND hat von dem Strafgeld des Jagdpächters eine Rechtsanwaltskanzlei in Münster beauftragt, den Antrag der Herren Hielscher formgerecht auszuarbeiten und das Verfahren der Antragstellung beim Kreis Coesfeld zu begleiten. Der Antrag wurde am 07.04. 2014 gestellt. Der Kreis Coesfeld hat die Entscheidung mit Verfahrens"fragen" zwei Jahre verzögert. Die Gewissensentscheidung der ausgewiesenen Tierfreunde Hielscher stand zu keinem Zeitpunkt in Frage. Deshalb ist die lange Bearbeitungsdauer nur schwer zu verstehen. Erst als unser Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht in Münster erhob, handelte der Kreis. Das Verwaltungsgericht hatte damit gedroht, die Bescheidung in einem Gerichtstermin selber auszusprechen.
Es gibt nur wenige Fälle in NRW, in denen eine Befriedung nach dem neuen Gesetz ausgesprochen wurde. In NRW wurden in zwei Jahren nur 34 Anträge genehmigt, davon 11 auf gerichtlichem Wege.
Die Brüder Hielscher haben mit Unterstützung des BUND die erste jagdliche Befriedung für den Kreis Coesfeld nach langem Ringen erreicht. Uns sind mehrere Fälle in Dülmen bekannt, in denen die Eigentümer auch gerne eine Befriedung hätten, die Kreisverwaltung aber keinen Bescheid ausstellt. Unsere Nachbarn und der BUND sind sehr glücklich, diesen Schutz für unsere Wildgänse endlich durchgesetzt zu haben.
Von der Entscheidung profitieren auch Störche, Eisvögel viele Entenarten und andere Tiere auf dem 2 Hektar kleinen Grundstück inmitten des 40 Hektar großen Schutzgebietes.